Cuba Infos

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Was macht man vor dem Urlaub? Genau, Koffer packen. In diesem Fall kommen nicht nur Badesachen und ein paar T-Shirts rein, sondern zusätzlich 2 Rollen Toilettenpapier, falls man mal eine öffentliche Toiletten aufsuchen muss, in denen es meistens nur kleine Servietten, gegen Bezahlung, gibt.
Kleine Tüten Gummibärchen, Feuerzeuge, Kulis, Seifen und Duschgel werden auch gerne genommen - alle Arten von Dienstleistungen dadurch sehr viel schneller - oder überhaupt - ausgeführt.
Da sich fast alle unsere Bekannten, die in letzter Zeit auf der Insel waren, durch den einen oder anderen Fall gequält haben, sollte eine Packung Immodium nicht fehlen, vor allen Dingen bei Rundreisen. Sollte allerdings erst nach einem durchfallenden Tag genommen werden, damit der Körper evtl. Viren ausscheiden kann.

Reisen im Land

Für Rundreisen im Lande kommen für den Auslandstouristen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren, aber auch Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich Verkehrssicherheit und Treibstoffversorgung weniger problematisch sind.

Besonders in Havanna muss mit streunenden Hunden gerechnet werden, die sich zu Rudeln zusammenschließen und teilweise aggressives Verhalten zeigen.

Kuba leidet aufgrund technischer Probleme unter Stromengpässen. Um Strom zu sparen, werden vor allem außerhalb der touristischen Zentren Stromabschaltungen (wichtig für Individualreisende!) vorgenommen, was auch zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann.

Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen und offizielle Fahrzeugkolonnen und respektieren Sie Militäreinrichtungen (Sperrgebiete und Gebäude). Nicht alle militärischen Einrichtungen bzw. Sperrgebiete auf Kuba sind eingezäunt oder als solche deutlich erkennbar. Anweisungen bzw. Aufforderungen des Wach- und Sicherheitspersonals sollten unbedingt befolgt werden.

Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein,

Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt).

Kubaner bedürfen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollten Sie nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung fragen, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind. Berücksichtigen Sie, dass Kontakte von Kubanern mit ausländischen Reisenden u.U. von offiziellen Stellen registriert werden. Für kubanische Mitarbeiter der Tourismuswirtschaft gelten besondere Verhaltensvorschriften.

Straßenverkehr

Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Beleuchtung, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubaner verständigen sich im Straßenverkehr z. T. durch ein System von Handzeichen, die für Ausländer zunächst nicht verständlich sind.

Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von Touristen kann es zu einer Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer drakonische Haftstrafen verhängt.

Nachtfahrten über Land sollten wegen der schlechten Straßenverhältnisse, unbeleuchteter Fahrzeuge (wie Fahrradfahrer und Pferdefuhrwerke), Fußgänger und Vieh auf der Fahrbahn unbedingt vermieden werden.

Bei der Anmietung von Mietwagen sollte auf den technischen Zustand des Fahrzeugs geachtet werden.

Zahlungsmittel

In Kuba wird der US-Dollar nicht als Zahlungsmittel anerkannt. Das übliche Zahlungsmittel ist der „peso convertible“ (CUC). Touristen können Euro bei allen kubanischen Banken und Wechselstuben (CADECA) zum geltenden Wechselkurs in CUC eintauschen. Da beim Tausch von US-Dollar 10% Provision einbehalten wird, ist es ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen. Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro zurückgetauscht werden. Lediglich in Varadero und anderen Tourismusgebieten wurde der Euro bereits als offizielles Zahlungsmittel eingeführt und kann auch nur dort genutzt werden. Dies soll in Zukunft noch ausgeweitet werden. Ein Erwerb der Landeswährung (moneda nacional, also nichtkonvertible Pesos) ist nicht erforderlich. Darüber hinaus ist die Ein- und Ausfuhr von Pesos verboten. Wegen des US-Embargos gibt es keinen Zahlungsverkehr zwischen Kuba und den USA.

Die Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden i.d.R. in allen größeren Hotels und Restaurants akzeptiert, nicht jedoch Kreditkarten US-amerikanischer Institute (American Express; Diners Club) und nicht diejenigen deutscher Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute (z.B. Citibank).

Scheckkarten (EC/Maestro) werden in Kuba nirgends angenommen.

Inzwischen kann Bargeld auch in einigen Bankfilialen (z.B. der Banco Financiero Internacional oder der Banco Metropolitano) mit Visa-Kreditkarte und PIN am Bankautomaten gezogen werden.

Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%, jedoch ist zu beachten, dass die Umrechnung CUC – Euro über den US-Dollar zum jeweiligen von kubanischer Seite festgelegten Tageskurs erfolgt.

Bargeld (Euro, möglichst in kleiner Stückelung) sollte auf mehrere Stellen am Körper verteilt mitgeführt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sog. "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Pauschaltouristen können Touristenkarten über ihr Reisebüro erhalten, Individualtouristen müssen sich vor Einreise an die zuständige kubanische Auslandsvertretung wenden. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u.U. die Mitnahme.

Reisedokumente

Der deutsche Kinderpass wird uneingeschränkt anerkannt. Die Einreise von Kindern bis 14 Jahren, die lediglich im Reisepass mitreisender Eltern eingetragen sind, ist grundsätzlich möglich; das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, dass Kinder generell mit eigenem Kinderpass reisen. Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rückfrage bei der zuständigen kubanischen Auslandvertretung wird daher empfohlen.

Besondere Zollvorschriften

Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.

Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung.

Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.

Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten.

Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.

Die Ausfuhr von bis zu 50 Zigarren ist ohne Kaufbeleg möglich. Bei der Ausfuhr von mehr als 50 Zigarren muss der entsprechende Rechnungsbeleg vorgewiesen werden. Die Original-Verpackung muss verschlossen und mit dem offiziellen Hologramm versehen sein.

In beiden Fällen muss die Ausfuhr von Zigarren dem Zoll mündlich deklariert werden

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Schon beim Fund geringer Mengen Drogen zum Eigenbedarf ist mit drastischen Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei Ausländern zudem als Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis dreißig Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe oben unter Straßenverkehr.

Besucher sollten politische Betätigung unterlassen, dies kann mit hohen Haftstrafen geahndet werden.

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